Allgemeine Geschäftsbedingungen


Mit dem Einsatz der EPTS Software annerkennt der Käufer bzw. Lizenznehmer die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1 Allgemeines

(1.) EASY DRIVERS gewährt dem Lizenznehmer, eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der von EASY DRIVERS gelieferten Software.

(2.) Verträge über die Erstellung, Pflege und Nutzung der Software sind eigenständig, und nicht abhängig von evtl. gleichzeitig abgeschlossenen Verträgen über die Lieferung und Betreuung von Hardware.

(3.) Leasingverträge gelten für 1 Jahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht vorher mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragszeit gekündigt wurden. Die Lizenz, der Nutzungszeitraum und ein evtl. eingeschlossener Servicevertrag enden automatisch mit dem Leasingvertrag.

(4.) Die Lieferung der Software erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lizenznehmers. Vereinbarte Termine werden durch EASY DRIVERS möglichst eingehalten, sind jedoch freibleibend. Ansprüche wegen Verzugs kann der Lizenznehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist geltend machen.

(5.) Einweisungen in die Software werden gesondert nach den gültigen Tagessätzen von EASY DRIVERS berechnet, soweit sie in diesem Vertrag nicht ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum als kostenfrei anerkannt sind. Dies gilt auch für sonstige Dienstleistungen. Tagessätze beinhalten eine Arbeits- und Reisezeit von 8 Stunden. Zusätzliche Zeiten, Reisekosten und Verpflegungs- und Übernachtungs- kosten werden gesondert berechnet.

(6.) Nicht vorhersehbare Störungen bei EASY DRIVERS, insbesondere technische Störungen, Lieferschwierigkeiten und Projektleiterausfälle, verschieben die Liefertermine entsprechend.

2 Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte

(1.) Die EASY DRIVERS Software, insbesondere Source- und Objektprogramme, die zugehörigen Datenträger, Organisations-, Dokumentations- und Einweisungsunterlagen bleiben Eigentum von EASY DRIVERS, sofern im Softwarevertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, und unterliegen dem Urheberrecht. Die Nutzung der Software durch den Kunden erfolgt ausschließlich im vorgesehenen Rahmen, eine Weitergabe oder Mehrfachverwendung durch den Lizenznehmer ist untersagt.

(2.) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keinen anderen, als den vom Lizenznehmer beauftragten oder autorisierten Personen Zugang zu den Unterlagen, Eingriffe oder Erweiterungen der EASY DRIVERS Software zu gestatten. Hierzu gehört auch die ausserdienstliche Betreuung durch Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter des Lizenznehmers.

(3.) Der Lizenznehmer erkennt die Rechte Dritter für die vom Lizenzgeber gelieferte oder verwendete Fremdlizenzsoftware an und verpflichtet sich auf Wunsch zur Unterzeichnung von Unterlizenzverträgen.

(4.) Der Verstoss gegen die Bestimmungen des Absatz 2. führt zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche und Terminzusagen, berechtigt EASY DRIVERS zur ausserordentlichen Kündigung dieses Vertrages, zur Entfernung der Software aus der Hardware des Kunden und zur Schadenersatzforderung.

3 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungen haben spätestens nach 30 Tagen nach der Installation der EASY DRIVERS Software oder Hardwarekomponenten zu erfolgen. Werden Nachlieferungen fällig, die vertraglich festgelegt wurden, so muss für die gelieferte Waren eine Teilzahlung von mind. 50% des Wertes erfolgen.

(3.) Diese Zahlungsbedingungen gelten unabhängig von Änderungs-, Ergänzungs- und Nachbesserungs- wünschen des Kunden.

(4.) Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt EASY DRIVERS zur Leistungsunterbrechung oder Einstellung.

(5.) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von EASY DRIVERS.

4 Gewährleistung und Haftung

(1.) Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Hard- und Software, insbesondere in komplexen Programmabläufen, auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können. Reproduzierbare Fehler in der von EASY DRIVERS erstellten Software, werden innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten ab Lieferung der Software, nach schriftlicher Spezifizierung durch den Kunden in einer angemessenen Frist beseitigt, oder durch Lieferung einer Ausweichlösung korrigiert. Fehler in der von EASY DRIVERS gelieferten Fremdsoftware oder in Fremdbasisprodukten - Software, werden im Rahmen der Gewährleistung des Fremdlieferanten beseitigt.

(2.) Der Lizenznehmer hat ein Recht auf Wandlung oder Minderung, sofern ihm weitere Nachbesserungsversuche nicht mehr zuzumuten sind.

(3.) Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

5 Sonstiges

(1.) EASY DRIVERS ist berechtigt den Namen des Lizenznehmers und die vom EASY DRIVERS erstellte Software als Referenz anzugeben und damit zu werben, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich ablehnt.

(2.) Schadenersatzansprüche des Lizenznehmers sind, soweit in anderen Bedingungen nicht ausdrücklich begrenzt oder ausgeschlossen, nur für den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des ursprünglichen Programm-/Lizenzpreises zulässig. Die Haftung und der Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen. Schäden und Folgeschäden der Bedienung von Hard- und Software obliegen dem Lizenznehmer.

(3.) Gegenansprüche kann der Lizenznehmer nur dann zur Aufrechnung bringen, wenn sie rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Lizenznehmers sind ausgeschlossen.

(5.) Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass, im Rahmen dieses Vertrages Daten verarbeitet, gespeichert werden. Für die Datensicherung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Lizenznehmer, ist dieser selbst verantwortlich.

(6.) Der Lizenznehmer erkennt eventuelle Urheberrechte Dritter an.

(7.) Abweichende Bedingungen des Lizenznehmer haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind durch den EASY DRIVERS schriftlich bestätigt. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

(8.) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden diese von den Vertragsparteien durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Die Wirksamkeit des Vertrages wird dadurch nicht berührt.

(9.) Sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag einschliesslich der Frage seines gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen werden ausschliesslich durch das jeweils zuständige Gericht am Sitz von EASY DRIVERS entschieden.
Festgehalten wird, dass Rechtsanwalt lic. iur Bruno Rebsamen, 9533 Kirchberg ausschliesslich EASY DRIVERS vertritt. Auf diesen Vertrag ist Schweizer Recht anzuwenden.

(10.) Gerichtstand ist Wil SG.


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